Kostenübernahme

Kosten von Betreuungsleistungen/ z.T. Hauswirtschaftliche Leistungen, die durch die Pflegekasse übernommen werden

  • bei Erfüllen des §45a SGB XI kann als Grundbetrag 104,00 € pro Monat oder als erhöhter Betrag 208,00 € pro Monat mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden ( je nach Feststellung des Umfanges der Einschränkungen des Alltagskompetenz nach MDK Gutachten ).
  • den Grundbetrag 104,00 € pro Monat bekommen auch Pflegebedürftige der Pflegestufe I,II und III auch ohne Einschränkungen der Alltagskompetenz.
  • Sie können auch ein Teil der Pflegesachleistungen als Betreuungsleistungen über uns in Anspruch nehmen (in Höhe von bis zu 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Pflegesachleistungsbetrages der jeweiligen Pflegestufe).
  • Im Rahmen der Verhinderungspflege können wir bis zu 2.418,00 € pro Jahr mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Diese vier Punkte lassen sich auch miteinander kombinieren.

(Stand 01.01.2015)

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